Termingeschäfte – Steuerliche Ungleichbehandlung
Gleich eine „doppelte Ungleichbehandlung“ sehen die obersten Finanzrichter des Bundesfinanzhofs (BFH) für Anleger mit Verlusten aus Termingeschäften: Sowohl der besondere Verrechnungskreis für Verluste aus Termingeschäften als auch die Begrenzung innerhalb dieses Kreises auf 20.000 Euro […]