Steuern: Ende der Verlustverrechnungsbeschränkung (Termingeschäfte)!

Die Bundesregierung hat sich im neuesten Gesetzentwurf auf ein neues Jahressteuergesetz geeinigt. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtete am 14. Oktober über die unbegrenzte Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Wer bisher als Privatperson Termingeschäfte tätigte, konnte mögliche Verluste nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Juni Zweifel an dieser Regelung geäußert. Auf Initiative der FDP wird die Verlustverrechnungsbeschränkung nun rückwirkend bis 2020 aufgehoben! Außerdem hat die FDP die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten um bis zu 800 Euro erhöht. Ziel ist es, berufstätige Eltern zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Quelle: rnd.de

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